Finanzielle Hilfen für Künstlerinnen und Künstler
„Das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Die neuen Anträge können ab Ende Februar für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 – wie schon bei der letzten Antragsrunde – über Bayern Innovativ gestellt werden. Außerdem können noch bis 31. März 2021 die Hilfen rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 beantragt werden“, erläuterte Kunstminister Bernd Sibler die Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder in seiner heutigen Regierungserklärung.
Zudem wird auf Anregung des Begleitausschusses eine weitere Verbesserung in die Richtlinien des Programms aufgenommen: Für Personen, die im Jahr 2019, dem Vergleichszeitraum für die Ermittlung des Umsatzrückganges, aus familiären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig waren, werden als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 herangezogen, in denen eine volle Erwerbstätigkeit stattgefunden hat. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit stattfand, wird das Jahr 2018 herangezogen. „Ich bin froh, dass wir dieses wichtige Hilfsprogramm für Kunst- und Kulturschaffende um weitere sechs Monate verlängern können. Die Verlängerung ermöglicht längerfristige Perspektiven und bessere Planungssicherheit. Damit begleiten wir die Betroffenen zuverlässig in und hoffentlich auch aus der Krise“, so Sibler. Das Programm werde gut angenommen. Aus der Kulturszene kamen überwiegend positive Rückmeldungen, so zum Beispiel vom Bundesverband Schauspiel (BFFS).
Daniela Aue vom Verband Freie Darstellende Künste Bayern und Bernd Schweinar vom Verband für Popkultur in Bayern hoben hervor: „Bayern geht jetzt bei der Stabilisierung seiner Kulturschaffenden bundesweit voran. Dass es uns nicht gelungen ist, die Grundsicherung mit dem Soloselbstständigenprogramm zu koppeln, bedauern wir.“ Der Bitte des Begleitausschusses, eine bereits gewährte Grundsicherung auf die Finanzhilfe anzurechnen, konnte aus rechtlichen Gründen nicht nachgekommen werden. Eine solche Anrechnung hätte zur Folge, dass die Grundsicherung des Bundes durch die Leistungen aus dem Soloselbstständigenprogramm ersetzt würde. Landesmittel würden demnach lediglich an die Stelle von Bundesmitteln treten, sodass sich im Endergebnis kein Mehr an Förderung ergibt.
Das Soloselbstständigenprogramm ist am 18. Dezember 2020 erfolgreich gestartet. Seit Antragsstart wurden bereits rund 4.200 Anträge gestellt bzw. sind in Vorbereitung, rund 1.400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3,67 Millionen Euro konnten bereits bewilligt werden.
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 undfür die Monate Januar bis Juni 2021 ab Ende Februar 2021auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
Die Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm ist unter 089 / 2185 1942 von Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr zu erreichen. Wir bitten um Verständnis, dass Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand von dieser Hotline nicht beantwortet werden können.
Informationen zum Soloselbstständigenprogramm des Kunstministeriums: https://wk.bayern.de/solo
FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen finden Sie hier: https://www.stmwk.bayern.de/corona