Entlastung ehrenamtlich organisierter Vereine und Organisationen
Bayern will das bürgerschaftliche Engagement weiter stärken. Der Ministerrat hat deshalb heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, die ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen von den bürokratischen Lasten des Mindestlohngesetzes befreien soll. An sich sind ehrenamtlich Engagierte vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes ausgenommen. Wenn jedoch ehrenamtlich getragene Vereine und Organisationen Personen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) anstellen, werden die im Mindestlohngesetz verankerten Dokumentationspflichten ausgelöst. Dann muss die tägliche Arbeitszeit innerhalb der folgenden sieben Tage aufgezeichnet und diese Dokumentation zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Solche bürokratischen Hürden belasten die ehrenamtlichen Vorstände sehr. Zur Lösung des Problems könnten ehrenamtlich organisierte Vereine und Organisationen aus dem Anwendungsbereich der Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes ausgenommen oder die Frist zur Erstellung der Arbeitszeit-Dokumentation von sieben Tagen auf einen Monat verlängert sowie die Aufbewahrungspflicht dieser Dokumentation von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert werden.
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