Eckpunkte für eine Reform der Kita-Finanzierung
Die Staatsregierung stellt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung neu auf und macht bayerische Kitas fit für die Zukunft. Die Bedürfnisse der Familien in der Kinderbetreuung haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Zahl der betreuten Kinder ist von 453.000 im Jahr 2010 auf 647.000 in 2024 gestiegen. Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung unterstützt Kinder dabei, sich zu selbstbewussten, kritischen und kreativen Persönlichkeiten zu entwickeln, die in einer komplexen Welt teilhaben, sich einbringen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das Erlernen sprachlicher Kompetenzen und die Bildung von Herz und Charakter sind dabei der Schlüssel zur Aktivierung und vorsorgenden Prävention, damit alle Kinder die gleichen Chancen haben. Mit der frühkindlichen Bildung wird der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie unserer Kinder gelegt.
Von einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung profitieren nicht nur Kinder und Eltern, sie stärkt auch unsere Volkswirtschaft. Eine verlässliche Kinderbetreuung ermöglicht Eltern die Erwerbstätigkeit und wirkt so auch dem Fachkräftemangel entgegen.
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur nachhaltigen Entlastung von Kitas, Kommunen und Trägern verabschiedet.
Die Reform des BayKiBiG setzt zwei wesentliche Schwerpunkte:
- Sie verstetigt die Teamkräfteförderung und ermöglicht im Endausbau ab 2029 die Förderung von 15.000 Teamkräften. Das übertrifft die im Koalitionsvertrag festgelegte Verdoppelung auf 12.000 Kräfte nochmals deutlich.
Die Förderung von Teamkräften wird künftig in das BayKiBiG integriert und vollständig digital abgewickelt. Alle gesetzlich geförderten Einrichtungen, die mindestens eine Teamkraft beschäftigen, erhalten eine Teamkräftepauschale pro Platz. Dadurch entfallen fast 10.000 Verwaltungsvorgänge pro Jahr. Mit der Förderung von Teamkräften, dazu zählen z. B. auch Hauswirtschafts- oder Assistenzkräfte, werden die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas entlastet. Das heißt: mehr Zeit für Kinder. Gleichzeitig gibt die gesetzliche Förderung Kommunen und Trägern Planungssicherheit und entlastet diese finanziell.
- Die Reform löst eine massive Entbürokratisierung aus.
Das bisherige Fördersystem wird deutlich vereinfacht. Zusätzlich ausgereichte Mittel fließen künftig direkt in die gesetzliche Förderung der Kitas. Auch die Berechnung der jährlichen Anpassung des sog. Basiswerts, auf dem die kindbezogene Betriebskostenförderung des BayKiBiG fußt, wird deutlich vereinfacht.
Die staatliche Refinanzierung der Kindertagespflege wird kostenneutral in eine Platzpauschale für die Kindertagespflege umgerechnet. Der Freistaat setzt damit auf mehr Eigenverantwortung vor Ort und verzichtet auf Vorgaben. Die Landkreise und kreisfreien Städte können künftig flexibel agieren und vor Ort eigenverantwortlich Lösungen umsetzen.
Der Freistaat trägt die Kosten der Reform alleine. Eine Finanzierungsbeteiligung der für die Kindertagesbetreuung in Bayern zuständigen Kommunen ist nicht geplant; damit profitieren sie angesichts einer angespannter Haushaltslage erheblich von den Entlastungen.
Bereits am 12. November 2024 hatte der Ministerrat mit dem Kinderstartgeld eine Richtungsentscheidung in der Familienpolitik getroffen: Künftig werden 50 Prozent für direkte Leistungen an Familien, in Form des neuen Kinderstartgeldes, und 50 Prozent zur Stärkung der Betreuung eingesetzt. Damit steht bis 2030 rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Landesmitteln für die Kinderbetreuung in Bayern zur Verfügung.
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