Nachrichten aus Bayern

Deregulierung und Entbürokratisierung

Bayern geht bei Deregulierung und Entbürokratisierung weiter kraft-voll voran. Über 700 Einzelmaßnahmen sind seit 2018 bereits um-gesetzt, aber es sind weitere Schritte notwendig, um die Wachstumsbremse Bürokratie endlich zu lösen. Auch die Kommunen in Bayern sind mit stetig wachsenden Vorgaben und Anforderungen konfrontiert.

Die Staatsregierung hat daher eine Kommission zur Überprüfung kommunaler Standards unter der Leitung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann eingesetzt. Aufgabe der Kommission war es, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge zur Entlastung der Kommunen zu sammeln, zu bewerten und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.

Heute hat die Kommission ihre Abschlussberichte aus den Bereichen Bauen, Förderrecht, Soziales und Kommunalstruktur im Minister-rat präsentiert. Aus den insgesamt 100 konkreten Maßnahmenvorschlägen der Kommission stellt der Ministerrat insbesondere folgende Ergebnisse heraus:

  • Die in der Arbeitsgruppe Bau unter Federführung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vereinbarten Maßnahmen für die Vereinfachung beim kommunalen Bauen:

Dem Entfall sämtlicher technischer Vorgaben im Bereich der Wohnraumförderbestimmungen kommt eine Schlüsselrolle zu. Leitgedanke ist: Die kommunalen Vorhabenträger können und sollen selbst entscheiden, wie sie ihre eigenen Wohnbauprojekte gestalten.

Weitere wichtige Impulse für ein einfacheres und kostengünstigeres Bauen gehen von der

– vereinbarten maßvollen Absenkung der Anforderungen zum technischen Brandschutz,
im Immissionsschutzrecht sowie
– von den vereinbarten Erleichterungen für den Umbau im Bauordnungsrecht aus.

  • Die in der Arbeitsgruppe Förderrecht unter Federführung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vereinbarten Maßnahmen für eine Vereinfachung der zuwendungsrechtlichen Verfahren:

Hervorzuheben ist die weitgehende Pauschalierung im Be-reich der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG, die beispielgebend für weitere Förderbereiche sein sollte. Auch von den vereinbarten Schritten

schnellerer Vorhabenbeginn,
Reduzierung der Anwendungsfälle der baufachlichen Prüfung,
Entfall der Vergabeauflagen für Kommunen sowie
Vereinfachung des Antragsverfahrens

sind wichtige Impulse für ein einfaches und effektives Förderwesen zu erwarten.

  • Die in der Arbeitsgruppe Sozialstandards unter Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales herausgearbeiteten sechs Maßnahmenpakete, die prioritär angegangen werden, um Strukturen zu entlasten, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und Handlungsspielräume der Kommunen zu stärken.

Vereinfachung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch insb. BayKiBiG-Reform,
Entschlackung der Heimrichtlinien für mehr Flexibilität und Entlastung der Leistungserbringer,
Pooling von Schulbegleitungen,
Umsetzung der überarbeiteten Vollzugshinweise zur Schulbauverordnung,
stärkere Verzahnung der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen und des Medizinischen Dienstes zur Vermeidung von Doppelbegutachtungen.

  • Die in der Arbeitsgruppe Kommunalstruktur und generelle Aufgabenkritik unter Federführung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vereinbarten Entlastungsmaßnahmen für ein effizienteres kommunales Handeln:

Erleichterungen im Bereich Datenschutz (insbesondere bei der Videoüberwachung, KI-Anwendung und bei automatisierten Abrufverfahren),
Vereinfachungen im kommunalen Haushaltsrecht (Abschaffung der Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses bzw. zur Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung),
Schaffung einer Experimentierklausel, die eine kooperative Aufgabenerledigung staatlicher Aufgaben durch mehrere Landratsämter ermöglicht, sowie
die Entlastungen im Bereich der Rückführungen durch die konsequente Umsetzung des sog. Vollprogramms bei den zentralen Ausländerbehörden.

Die Ressorts sind jetzt beauftragt, die in den Abschlussberichten genannten Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs und die untergesetzlichen Regelungen schnellstmöglich umzusetzen bzw. die erforderlichen Änderungen auf landesgesetzlicher Ebene anzustoßen.

Entbürokratisierung und Deregulierung bleiben aber eine Daueraufgabe. Der Abschluss der Kommission zur Überprüfung kommunaler Standards ist daher nur ein Zwischenschritt: Alle Ressorts sind aufgefordert, für den Bereich der kommunalen Aufgabenerfüllung weitergehende Entlastungsmaßnahmen zu identifizieren.

Beitragsbild von Franz Bachinger auf Pixabay

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