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Bayern senkt durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylgerichtsverfahren

Die seit Jahren kontinuierlich wachsenden Kosten im Asylbereich müssen gesenkt werden. Bereits jetzt liegen die Ausgaben des Freistaats für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern bei rund 1,7 Mrd. Euro, bis Ende des Jahres wird der Wert voraussichtlich auf rund 2,2 bis 2,3 Mrd. Euro ansteigen. Dabei nehmen vor allem die Kosten für Unterkünfte den größten Teil der Asylausgaben ein. In einem ersten Schritt sollen Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden aufgefordert werden, die Kosten der Asylunterkünfte zu überprüfen und wo immer möglich Auslastungen von Unterkünften durch Umverlegungen von Asylbewerbern zu steigern.

Gleichzeitig schafft Bayern die Voraussetzungen für schnellere Erledigung von Asylgerichtsverfahren. Zur Beschleunigung der Verfahren wurde die Zahl der Richterstellen an den bayerischen Verwaltungsgerichten seit 2016 um rund 140 Stellen erhöht. Um starker Personalfluktuation und den damit verbundenen Effizienzverlusten entgegenzuwirken, wird die Proberichterzeit von maximal drei Jahren regelmäßig ausgeschöpft. Zuletzt wurden Verfahren für Asylbewerber ausgewählter Herkunftsstaaten an einzelnen Verwaltungsgerichten gebündelt, um eine noch bessere Spezialisierung zu gewährleisten. So konnte die durchschnittliche Laufzeit von Asylgerichtsverfahren von 16,8 Monaten im Dezember 2023 auf nunmehr 10,3 Monate verbessert werden, deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt. Zur weiteren Beschleunigung wird der Freistaat mit insgesamt sechs weiteren Richterstellen am Verwaltungsgericht München die Voraussetzungen für zwei zusätzliche Asylkammern schaffen.

Beitargsbild: Bild von Edward Lich auf Pixabay

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