Kinder auf Rädern und Rollen im Straßenverkehr
(mid/ak-o) Zum Teil mit hohen Geschwindigkeiten cruisen, rutschen und rollen junge Verkehrsteilnehmer auf Deutschlands Straßen oder Gehwegen.
Tretroller, Inline-Skates und Rollschuhe zählen zu den nichtmotorisierten Fortbewegungsmitteln. Auch fallen Gefährte wie Bobbycars, Drei- und Laufräder darunter. Laut Straßenverkehrsordnung StVO gelten sie nicht als Fahrzeuge, sondern als „besondere Fortbewegungsmittel“. Daher greifen dieselben Vorschriften wie für Fußgänger. Diese nichtmotorisierten Fortbewegungsmittel können also auf Gehwegen, verkehrsberuhigten Straßen und in Fußgängerzonen gefahren werden – in Schrittgeschwindigkeit und mit Rücksicht auf den übrigen Verkehr.
Eine Ausnahmeregel gibt es für Inlineskates und Rollschuhe: Ein Zusatzzeichen mit Inlineskater-Symbol kann diese auch für Radwege und Straßen, auf denen maximal Tempo 30 gilt, zulassen.
Mit dem Fahrrad müssen Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Radfahrende Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen Geh- oder Radwege, aber auch die Fahrbahn nutzen. Ab zehn Jahren müssen alle Kinder – wie Erwachsene – Radwege oder die Fahrbahn befahren.
Für motorisierte Fortbewegungsmittel mit einer Geschwindigkeit von sechs bis 20 km/h sieht die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zwar keine Helm- und Führerscheinpflicht vor, dafür aber Halt- und Lenkstange sowie eine Versicherungsplakette.
Elektrokleinstfahrzeuge dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Hierzu zählen zum Beispiel E-Scooter und Segways. Diese Kraftfahrzeuge müssen häufig die gleichen Verkehrsflächen nutzen wie Fahrräder, teils weichen die Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge jedoch auch ab: Mit E-Scootern und Co. muss beispielsweise auch dann auf Radwegen gefahren werden, wenn diese für Fahrräder nicht benutzungspflichtig sind. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen, wenn keine Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind, auf der Fahrbahn gefahren werden.
Beitragsbild: Mircea Iancu/pixabay.com/mid/ak-o