Blaulicht

Oberneukirchen: Betrunkener Fahrer verursacht Verkehrsunfall – eine Schwerverletzte

Am Samstagabend, 28.05.22, gegen 18:15 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2355, etwa auf Höhe des Weilers Bock, ein Verkehrsunfall mit einer Schwerverletzten und zwei Leichtverletzten.

Ein 21-jähriger ukrainischer Staatsbürger fuhr mit seinem Nissan, besetzt mit zwei weiteren Personen, von Garching a. d. Alz kommend in Fahrtrichtung Oberneukirchen. Zwischen den Weilern Bock und Fürst am Eiglwald geriet er ins rechte Bankett. Beim Gegenlenken geriet sein Fahrzeug ins Schleudern, überschlug sich und kam schließlich links der Fahrbahn im Wald zum Liegen. Da das Fahrzeug auf der Seite lag, wurde zunächst davon ausgegangen, dass die Personen im Fahrzeug eingeklemmt waren. Einsatzkräfte der Feuerwehren Oberneukirchen, Grünbach und Garching a. d. Alz, befreiten die Personen aus dem Fahrzeug und übernahmen im Anschluss Verkehrslenkungsmaßnahmen.

Der Fahrzeugführer und eine Mitfahrerin wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Die andere Mitfahrerin wurde mit schweren Verletzung wurde nach der medizinischen Erstversorgung mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht. Die beiden anderen wurden mit je einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Da beim Fahrzeugführer Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von über 1,6 Promille ergab. Aufgrund dieser Tatsache wurde eine Blutentnahme angeordnet. Auf Grund der schweren Verletzungen einer seiner Mitfahrerinnen und weil deren Ableben zunächst nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde die Staatsanwaltschaft Traunstein konsultiert. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Sicherstellung des Führerscheins und des Fahrzeugs, sowie ein unfallanalytisches Gutachten an.

An dem Nissan entstand durch den Unfall einen Totalschaden, er musste abgeschleppt werden. Der Schaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt. Weiterhin wurde der Wald, in dem der Pkw zum Liegen kam, beschädigt. Der Flurschaden kann aktuell noch nicht beziffert werden.

Die Polizeiinspektion Mühldorf a.Inn war mit zwei Streifen vor Ort und wurde durch die Polizeiinspektion Altötting bei der Blutentnahme unterstützt. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde ein Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr – infolge Alkohol sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den 21-Jährigen eingeleitet.

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