Ab Freitag Präsenzunterricht in Grundschulen möglich
Am heutigen Mittwoch wurde der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Altötting von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten. Dies bedeutet, dass ab Freitag, 14.05.2021 folgende Regelungen gelten:
In allen Jahrgangsstufen der Grundschule, in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Förderschulen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen, in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in sonstigen Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Im Übrigen findet Distanzunterricht statt.
Weiterhin gilt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung Schülerinnen und Schülern nur erlaubt ist, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen. Hierfür haben sie zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Der Betrieb der Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder) ist ausschließlich für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern zulässig, sofern diese in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb). Im Übrigen sind die Einrichtungen geschlossen.
Auch der Landkreis Mühldorf a. Inn hat am Dienstag, 11.05.2021, 5 Tage in Folge den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 165 unterschritten. Aktuell liegt der Wert laut RKI bei 121,7 (Stand 12.05.2021 3:11 Uhr). Daher sind erweiterte Schulöffnungen ab dem 13.05.2021 möglich.
Aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt findet der Wechsel- bzw.- Präsenzunterricht ab Freitag, 14.05.2021 neben der 4. Klasse auch für die Klassen 1-3 an der Grundschule statt. An den Förderschulen gilt diese Regelung neben den Abschlussklassen nun auch für die Jahrgangsstufen 1-6 einschließlich schulvorbereitende Einrichtung.
Die Testpflicht für alle Klassen bei Präsenzunterricht bleibt bestehen. Eine Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Auch die Teilnahme an der Notbetreuung in Schulen ist – unabhängig von der Inzidenz – nur mit negativem Test möglich. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind mit Ausnahme der Notbetreuung weiterhin geschlossen.
Foto: inn-sider.de