Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) wurde heute in Erster Lesung im Bayerischen Landtag behandelt und dem ‚Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport‘ als federführendem Ausschuss überwiesen. Dazu Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: „Mehr Bürgerrechte und noch klarer definierte Eingriffsbefugnisse sind die Kernpunkte unserer PAG-Novelle. Damit setzen wir die Anregungen der PAG-Kommission und die Vorgaben des Koalitionsvertrags um. Zugleich sichern wir das hohe Schutzniveau für unsere Bevölkerung.“
Ein zentraler Aspekt der PAG-Novelle ist laut Herrmann die Überarbeitung der Regelungen zur drohenden Gefahr und insbesondere deren Verhältnis zur konkreten Gefahr. Es wird nun gesetzlich definiert, wann eine ‚konkrete Gefahr‘ oder eine ‚drohende Gefahr‘ vorliegt und klargestellt, dass die konkrete Gefahr der Hauptanwendungsfall für die Polizei bleiben soll. Die ‚bedeutenden Rechtsgüter‘, zu deren Schutz die Polizei insbesondere beim Vorliegen einer drohenden Gefahr handeln darf, werden präzisiert und eingeschränkt. „Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur drohenden Gefahr im vergangenen Jahr mehrfach bestätigt, weitergeführt und den Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ sogar selbst verwendet“, ergänzte der Innenminister.
Mit Blick auf die Erfolgschancen der noch anhängigen Verfassungsklagen gegen das PAG setzt Herrmann darauf, dass sich die Linie verfestigt, wie sie das Bundesverfassungsgericht auch in seiner jüngsten Rechtsprechung zur sogenannten ‚elektronischen Fußfessel‘ verfolgt: „Die Kläger waren mit ihrer Klage gegen Normen des Bundes erfolglos, weil die Pflicht zum Tragen einer ‚elektronischen Fußfessel‘ nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen Grundrechte verstößt. Insbesondere wurde die ‚elektronische Aufenthaltsüberwachung‘ von den Verfassungsrichtern als geeignetes Mittel zur Verhinderung von Straftaten bewertet. Die ‚elektronische Fußfessel‘ ist ja auch die erheblich weniger einschränkende Maßnahme, um Gefahren abzuwehren, als beispielsweise eine Gewahrsamnahme, und damit auch in Bayern eine sinnvolle, verhältnismäßige und wichtige Befugnis der Polizei.“
Nach Herrmanns Worten wird das neue PAG nicht nur bei der drohenden Gefahr transparenter und verständlicher. Auch die Regelungen zum gerichtlichen Verfahren sind künftig an zentraler Stelle in einem neuen Abschnitt im Gesetz zusammengefasst. So finden sich dort künftig beispielsweise eine Zusammenfassung der gesetzlich vorgesehenen Richtervorbehalte sowie zentrale Regelungen für richterliche Entscheidungen und Rechtsmittel, beispielsweise zur Einlegung einer Rechtsbeschwerde.
Der Ausbau der Rechtsschutzmöglichkeiten für Bürger zeigt sich nach Herrmanns Darstellung auch an anderer Stelle: Bei DNA-Untersuchungen und für die spätere Nutzung von Aufzeichnungen bei einem Einsatz von Body-Cams in Wohnungen werden zusätzliche gerichtliche Kontrollen verpflichtend eingeführt. Außerdem wird die maximale Gewahrsamsdauer auf höchstens zwei Monate verkürzt und bei einem längerfristigen Gewahrsam von Amts wegen ein Rechtsanwalt beigeordnet. Darüber hinaus wird der Schutz für Opfer von Straftaten durch Datenübermittlungssperren verbessert.
Der Ministerrat hatte 2018 die Einrichtung einer Kommission zur Begleitung und unabhängigen Prüfung des neuen PAG beschlossen. Die PAG-Kommission setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Karl Huber, Präsident des Bayer. Verfassungsgerichtshofs a. D. (Vorsitz), Prof. Dr. Thomas Petri, Bayer. Landesbeauftragter für den Datenschutz, Dr. Erwin Allesch, Vizepräsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs a. D., Elisabeth Mette, Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Prof. Dr. Martin Burgi, Universitätsprofessor, LMU München und Peter Dathe, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamts a. D.. Die Experten bestätigen grundsätzlich die zentralen Änderungen des damaligen PAG aus den Jahren 2017 und 2018, unterbreiteten darüber hinaus Anregungen, wie das PAG weiterentwickelt werden könnte.
Alle Informationen zur aktuellen PAG-Novelle sind unter www.pag.bayern.de abrufbar.