Gars am Inn: Verstöße gegen das Bayerische Naturschutzgesetz, Bayerische Straßen- u. Wegegesetz sowie Waldgesetz
Am 21.11.20, gegen 15.15 Uhr, kam im Zuge einer Fußstreife der Polizeistation Haag i.OB oberhalb der Innleite auf dem Waldweg von Gern in Gars a.Inn den Beamten ein Kraftrad (Geländemaschine) entgegen. Die Innleiten sind ein sensibles Naturgebiet und damit auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet ausgewiesen. Der Fahrer der Maschine, ein 35-jähriger aus der Gemeinde Unterreit, konnte im dichten Wald angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Er war auf dem Weg nach Bergholz. Ihm wurde mit Belehrung über seine Rechte vorgehalten, dass er hier im Wald gem. dem Bayerischen Naturschutzgesetz nicht fahren dürfe und der Weg mit Zeichen 250 für Fahrzeuge aller Art gesperrt sei. Zudem wurde dem 35-Jährigen die Problematik mit Crossfahrern mit ihren nicht zugelassenen Geländemotorrädern in freier Natur und die Konflikte mit Spaziergängern erklärt. Weiter wurde er darauf hingewiesen, dass sich derzeit auf den laubübersäten Wegen Feuersalamander befinden würden, die er platt fahren würde.
Gegen den 35-Jährigen wird eine Bußgeldanzeige beim Landratsamt Mühldorf a.Inn gem. dem Bayerischen Naturschutzgesetz erstattet.