Nachrichten aus Bayern

Freistaat setzt gemeinsame Anstrengungen zum Schutz von Natur und Artenvielfalt konsequent fort

Das Volksbegehren Plus ist ein einzigartiges Erfolgsprojekt für die Artenvielfalt in Bayern und hat wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. In den vergangenen sechs Jahren seit der Verabschiedung des Gesetzes-Duos wurde mit dem kooperativen bayerischen Ansatz in Zusammenarbeit mit den acht unterzeichnenden Verbänden und weiteren Partnern viel erreicht. Die wesentlichen Förderinstrumente und Strukturen für den Bayerischen Streuobstpakt werden dabei konsequent weiterentwickelt. Aktuell steht die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Förderprogrammen im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Steigerung bei Pflanzung und Pflege sowie bei der Einbindung der Allgemeinheit im Mittelpunkt. Die konsequente Fortführung des Streuobstpakts ist fester Bestandteil des Bayerischen Koalitionsvertrages und der Regierungsarbeit.

Der größte Teil der Maßnahmen aus dem Volksbegehren Plus ist umgesetzt und entfaltet Wirkung in der Fläche. Insgesamt sind schon fast 90 Prozent der Maßnahmen aus dem Volksbegehren und dem Begleitgesetz umgesetzt.

  • So wurde das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) deutlich ausgeweitet und inhaltlich weiterentwickelt. Die Flächen haben sich von 90.000 Hektar im Jahr 2018 auf über 164.000 Hektar heute fast verdoppelt.
  • Die Ausweitung des Biotopverbundes im Offenland läuft erfolgreich. Die Berechnung weist für das Jahr 2023 einen Wert von knapp 11,4 Prozent Biotopverbundfläche im Offenland in Bayern aus. Das gesetzlich festgelegte Flächenziel von 10 Prozent für das Jahr 2023 wurde somit deutlich übertroffen.
  • Die Etablierung der Gewässerrandstreifen in der Fläche kommt gut voran. Auf einer Breite von fünf Metern dürfen Gewässerrandstreifen nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden. Aktuell ist die Kulisse für den Gewässerrandstreifen für ca. 82 Prozent aller Landkreise und kreisfreie Städte abgeschlossen. Die Ausgleichzahlung wurde dieses Jahr noch einmal erhöht von 500 auf 675 Euro pro Hektar und Jahr.
  • Die Biodiversitätsberatung ist ein Erfolgsmodell für die kooperative Umsetzung des Naturschutzes. 50 Stellen hat Bayern für die Biodiversitätsberatung und deren Koordinierung geschaffen. Zusätzlich stellen kreisfreie Städte freiwillig Personal für die Biodiversitätsberatung zur Verfügung.

Im Jahr 2022 wurden zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts insgesamt rund 3,5 Millionen Euro investiert. Im Folgejahr hatten sich die ausgereichten Mittel bereits auf knapp 7 Millionen Euro verdoppelt. Im Jahr 2024 hat Bayern über 16 Millionen Euro zur Umsetzung des Streuobstpakts eingesetzt.

Beim Ziel, bis 2035 eine Millon neue Streuobstbäume zu pflanzen, ist Bayern voll im Soll: Bislang wurden 225.000 Streuobstbäume gepflanzt, weitere 185.000 sind bewilligt – insgesamt somit 410.000 Bäume. Zudem wurden Fördermittel zur Pflege von rund 100.000 Streuobstbäumen in Anspruch genommen. Auch im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sind mit aktuell insgesamt knapp 600.000 Streuobstbäumen deutliche Zuwächse zu verzeichnen.

Die Staatsregierung wird in den gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt nicht nachlassen. Für einen starken kooperativen Naturschutz in Bayern ist aber auch der Bund als verlässlicher Partner gefragt. Zentrale Forderung ist, dass der Bund die Kürzungen durch die vorherige Bundesregierung zurücknimmt, die sich zwischenzeitlich für Bayern auf einen zweistelligen Millionenbetrag summiert haben.

Das „Volksbegehren Plus“ ist ein Gesetzes-Duo, bestehend aus dem Volksbegehren Artenvielfalt und einem Begleitgesetz, das der Bayerische Landtag am 17. Juli 2019 beschlossen hat.

Beitragsbild: Weiher © inn-sider.de

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