Nachrichten aus Bayern

Bayerische Staatsregierung wertet Justizstandort weiter auf

Die Stärkung des Standorts Bayern ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Mit dem Commercial Court wertet sie den Justizstandort weiter auf und erhöht die Attraktivität für große international und national tätige Unternehmen wie auch den Mittelstand.

Der Ministerrat hat heute eine Verordnung beschlossen, die den Aufbau eines Commercial Court in der Landeshauptstadt München vorsieht. Ab dem 1. Juni 2025 werden dort bestimmte größere nationale und internationale Wirtschafsstreitigkeiten zentral verhandelt. Den Commercial Court bilden zwei spezialisierte Zivilsenate am Oberlandesgericht München, die auch für die Bezirke der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg zuständig sind. Die Verfahren können dort auf Wunsch in englischer Sprache geführt werden.

Bayern setzt mit dem Commercial Court das am 1. April 2025 in Kraft getretene Justizstandort-Stärkungsgesetz um. Es bietet den Ländern die Möglichkeit, einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als erstinstanzliche Gerichte für wirtschaftsrechtliche Verfahren einzurichten. Dies gilt für bestimmte zivilrechtliche Verfahren ab einem Streitwert von 500.000 Euro, wenn die Parteien die Zuständigkeit des Commercial Court vereinbaren. Die erfahrenen Richterinnen und Richter am Commercial Court sind zunächst für zwei Sachgebiete zuständig: Streitigkeiten in einer Lieferkette, also zwischen dem Hersteller eines Produkts und einem unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer oder zwischen den Zulieferern untereinander, sowie bestimmte Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern ihres Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.

Mit dieser Spezialisierung stärkt der „Commercial Court“ die bereits jetzt effektive und qualitativ hochwertige Bearbeitung komplexer Verfahren noch weiter.

Beitragbild: Amtsgericht Altötting © inn-sider.de

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