Reform der Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr
Die BR-Initiative verfolgt das Ziel, ein ausreichendes Finanzierungsregime zum Ausbau der Schieneninfrastruktur zu etablieren und dadurch ein Scheitern wichtiger Schieneninfrastrukturprojekte zu vermeiden. Es ist leider gelebte Praxis, dass Lasten und Risiken zunehmend auf Länder und Kommunen abgewälzt werden, weil Bund und Bahn das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG) nicht praxistauglich umsetzen. Gleichzeitig bleibt die gemeinwohlorientierte DB InfraGO AG weit hinter den Erwartungen zurück. Bayern fordert daher in einer Bundesratsinitiative, dass Bund und Bahn ihrer Verantwortung nachkommen und die Finanzierung von Infrastruktur für den Schienenpersonennahverkehr reformieren. Die Bahn als Trägerin der Vorhaben soll durch die Übernahme von Risiken außerdem stärkere Anreize für eine zügige und kostenbewusste Umsetzung der Maßnahmen erhalten.
Der Ministerrat hat heute beschlossen, die Forderungen des Freistaats in den Bundesrat einzubringen. Bayern fordert unter anderem, dass der Bund die tatsächlichen Planungskosten insgesamt als zuwendungsfähige Kosten anerkennt. Die bisherige Planungskostenpauschale ist nicht mehr auskömmlich. Die Differenzen können nicht länger von den Ländern oder Kommunen getragen werden.
Außerdem soll der Fördersatz für Vorhaben zur Verwirklichung des Deutschlandtaktes, soweit diese nicht aus dem Bedarfsplan des Bundes finanziert werden, auf bis zu 90 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden. So könnte der Bund das Interesse an der vorrangigen Umsetzung dieser Maßnahmen erhöhen.
Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen fordert der Freistaat auch eine Konkretisierung der Umsetzung der gemeinwohlorientierten Ziele für die DB InfraGO AG. Die gemeinwohlorientierte DB InfraGO AG darf die Umsetzung barrierefreier Ausbauten nicht davon abhängig machen, dass die damit verbundenen erhöhten Betriebskosten etwa für Rolltreppen, Aufzüge oder Blindenleitstreifen von den Ländern getragen werden. Die Bahn muss in die Lage versetzt und auch verpflichtet werden, Betriebs- und Kapitalkosten bei Ausbauvorhaben selbst zu tragen.
Ziel der bayerischen Forderungen ist nicht nur die finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen, sondern vor allem die Realisierung der dringend nötigen Infrastrukturmaßnahmen. Die Initiative wird am 14. Februar 2025 im Plenum des Bundesrates vorgestellt.
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