Bayern stärkt Jugendmedienschutz
Bayern stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit der Medienwelt des 21. Jahrhunderts. Der Ministerrat hat in seiner
heutigen Sitzung den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom 12.12.2024 bestätigt und bekennt sich damit zu einem starken Jugendmedienschutz.
Der 6. Medienänderungsstaatsvertrag wird nun zur Vorunterrichtung dem Bayerischen Landtag zugeleitet. Herzstück der Reform ist die Einführung einer Jugendschutzvorrichtung auf Betriebssystemebene für digitale Endgeräte: Zukünftig wird es für Eltern leichter sein, den Zugang zu Apps altersgerecht zu gestalten. Der Klick auf einen „Button“ soll künftig ausreichend sein, um ein Endgerät auf eine Altersstufe einzurichten. Kindern und Jugendlichen wird dann der Zugang zu entwicklungsgefährdenden Inhalten wie Pornographie und Gewalt versperrt.
Ein gesundes Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen soll damit ermöglicht werden. Darüber hinaus werden zur Eindämmung illegaler Inhalte im Netz neue
Instrumente zur Rechtsdurchsetzung geschaffen.
Landesmedienanstalten können zukünftig Kreditinstituten die Mitwirkung am Zahlungsverkehr von unzulässigen Angeboten untersagen und auch inhaltsgleiche Ausweich-Domains, sog. „mirror domains“, einfacher sperren.
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